Allgmeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Verträge zwischen Max Welhöner – im folgenden Auftragnehmer genannt - und seinen Auftraggebern – im Folgenden Auftraggeber genannt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers.
§2 Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt und der Auftragnehmer behält sich Änderungen an den Angeboten vor, sollten sich die Ausgangsbedingungen während des Projektverlaufes deutlich verändern. Die Angebote des Auftragnehmern beinhalten drei Feedback-Schleifen zwischen erstem Entwurf und finaler Version, in denen der Auftragnehmer eine überarbeitete Version der Werke basierend auf Feedback des Auftraggebers erstellt. Sämtliche dem Angebot beiliegenden Medien - Text, Grafik, Code, Animation, Audio, Video oder Fotografie - sind urheberrechtlich geschützt. Sofern nicht anders vereinbart, behält sich Auftragnehmer vor, den angefallenen Aufwand für die Erstellung umfangreicher Angebote in Rechnung zu stellen, sollte es nicht zu einem Auftrag kommen.
§3 Auftragswerke
Bei Auftragswerken - Text, Grafik, Code, Animation, Audio, Video oder Fotografie - die nach einer detaillierten Vorgabe durch den Auftraggeber realisiert werden, wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung nach dem Werksvertrags- und Urheberrechtsgesetz eingeräumt.
§4 Freie Werke
Werke die vom Auftragnehmer frei erschaffen wurden - Text, Grafik, Code, Animation, Audio, Video oder Fotografie - werden dem Auftraggeber gemäß eines Lizenzvertrages überlassen, der den genauen Umfang der Nutzung regelt, in der Regel Teil des Angebots. Nachauflagen oder Mehrfachnutzungen von freier Werke sind honorarpflichtig und bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Vor Produktionsbeginn von Druckerzeugnisen sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
§5 Nutzung
Die Werke können vom Auftraggeber gemäß der vereinbarten Nutzungsart verwendet werden. Es besteht ein Auskunftsanspruch mit Mitteilungspflicht über den Umfang der Nutzung für den Auftragnehmer. Änderungen an originalen und reproduzierten Werken, oder Teilen von Ihnen, sowie ihren Bezeichnungen, bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Entwürfe sind persönliche geistige Schöpfungen des Auftragnehmers und nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bestimmt. Nutzungsrechte gelten erst mit der Zahlung des Honorars als übertragen. Der Auftragnehmer hat das Recht als Urheber genannt zu werden.
§6 Vervielfältigung
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber, und er stelltdem Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, sollte er diese Aufgabe an den Auftragnehmer übertragen. Von vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer kostenlose Belegexemplare zu überlassen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
§7 Quelldaten
Es besteht keine Verpflichtung, Quelldaten - Text, Grafik, Code, Animation, Audio, Video oder Fotografie - herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Quelldaten, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Auftragnehmer dem Auftraggeber Quelldaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
§8 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält bei Auftragswerken eine Vergütung nach Aufwand gemäß seinem Angebot in Form von Tagessätzen, die einer Arbeitsleistung von 8 Stunden entsprechen. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragswerken bei Auftragserteilung ein Vorschuss von 50% auf das voraussichtliche Auftragsvolumen fällig. Bei freien Werken werden Lizenzgebühren gemäß der im Angebot festgelegten Nutzung berechnet, die unmittelbar nach Lieferung fällig werden. Bei einer vereinbarten Vergütung zum Festpreis wird gemäß der im Angebot festgelegten Auftrags- und Zahlungsbedingungen abgerechnet.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen gegenüber dem Briefing, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sollten sich Aufträge über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden monatliche Abschlagszahlungen gemäß den erbrachten Leistungen fällig. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Leistungen für einen Auftraggeber vollständig einzustellen, sollte er nach zwei Mahnungen offene Rechnungen nicht begleichen. Es gilt die zu Vertragsabschluss aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.
§9 Fremdleistungen
Wenn der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Organisationen. Die Qualität und Richtigkeit der Fremdleistungen wird vom Auftragnehmer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Auftragnehmer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§10 Webservices
Bei der Buchung von Webservices wie Domains, Webservern oder Software-Produkten ist Auftragnehmer lediglich Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der entsprechenden Organisation. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, das gebuchte Domains frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle seiner Server, Domain-Services oder externer Netzwerkdienste im Internet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf den vom Auftragnehmer betreuten Servern und Domains keine kriminellen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder menschenverachtenden Inhalte anzubieten. Der Auftragnehmer übernimmt dabei keine Prüfungspflicht.
§11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, jedoch nicht für mittelbare und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit oder die Schutzfähigkeit seiner Werke. Der Auftraggeber übernimmt mit der Annahme der Werke die Verantwortlichkeit für die inhaltliche Richtigkeit von Text, Grafik, Code, Animation, Audio, Video und Fotografie.
§12 Termine
Termine in Angeboten vom Auftragnehmer sind unverbindlich, es sei denn sie werden im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ereignisse höherer Gewalt, die die Einhaltung verbindlicher Termine erschweren oder unmöglich machen, werden dem Auftraggeber bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt, und berechtigen den Auftragnehmer die Termine entsprechend zu verschieben.
§13 Beanstandungen
Beanstandungen an den Werken sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§14 Vertraulichkeit
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen Behandlung aller zur Verfügung gestellten Daten - Text, Grafik, Code, Animation, Audio, Video und Fotografie - und sie werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auferlegen. Sämtliche zur Verfügung gestellten Daten werden ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht in Auszügen oder einer bearbeiteten Fassung.
§15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voran stehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Stand: 01.08.2025